Leistungen in der Übersicht

Schnell und effizient.

Wir holen für Ihr Bauvorhaben die Offerte ein, sorgen für eine korrekte Ausschreibung und übernehmen für Sie die gesamte Projektleitung und Steuerung.

Planung

Bausicherheit

Beratung

Überprüfung

Analyse der Planungen während der Vor-, Entwurfs- und Werkphase in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsrisiken.

Gemeinsame Vorausplanung vor Projektübernahme.

 

Die BSK bürgt für Ihre Sicherheit am Bauprojekt.

Beratung in sämtlichen Sicherheitsfragen.

Persönliche und individuelle Beratung vor Ort.

Überprüfung der Einhaltung von Vorgaben des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, sowie des SiGe Planes aller Beteiligten vor Ort.

Unsere Projekte

Verteilt im Dreiländereck.

BSK

Wolfgang Günter

Gegründet von Wolfgang GÜNTER im Jahre 1999, stellt BSK Ihre optimale Anlaufstelle in Sachen Sicherheit und Koordination am Bau dar. Durch jahrelange Erfahrung und zahlreicher erfolgreicher Abwicklungen verschiedenster Bauprojekte, verfügt BSK über ein enges, zwischenmenschliches Beziehungsnetz zu regionalen Architekten, Spezialplanern und Baufirmen. Dank der bereits vor Projektübernahme durchgeführten persönlichen Beratung und der gemeinsamen Vorausplanung gemäß des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, ist Ihr Unternehmen mit uns bestmöglich abgesichert und kann sich somit voll und ganz auf das Bauprojekt konzentrieren. Der stetig wachsende Kundenstamm, im In- und Ausland, bestätigt den hohen Grad an Kundenzufriedenheit und den nachhaltigen Geschäftserfolg des Unternehmens.

FAQ

Kurzfassung der am häufigsten gestellten Fragen.

Das BauKG verpflichtet den Bauherrn zur Koordinierung während der Vorbereitung sowie der Durchführung von Bauarbeiten und soll dadurch die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer auf Baustellen erhöhen.

Sofern Sie nicht die Voraussetzungen nach BauKG § 3 Abs. 3 erfüllen (Ausbildung, Berufserfahrung), sind Sie als Bauherr verpflichtet, einen Planungskoordinator für die Vorbereitungsphase und einen Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase zu bestellen. Die Funktion des Planungs- und Baustellenkoordinators kann von ein und derselben Person wahrgenommen werden.

Dieses Bundesgesetz soll Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer auf Baustellen durch die Koordinierung bei der Planung und Auftragsvergabe sowie der Durchführung von Bauarbeiten gewährleisten.

Die Bestellung des Planungskoordinators hat zu Beginn der Planungsarbeiten zu erfolgen. Die Bestellung des Baustellenkoordinators hat spätestens bei Auftragsvergabe zu erfolgen. In Katastrophenfällen hat die Bestellung spätestens am Tag des Arbeitsbeginns zu erfolgen.

Jede gemäß BauKG verantwortliche Person kann bei Verletzung dieses Bundesgesetzes mit Geldstrafen bis zu € 7.260,- (im Wiederholungsfall bis zu € 14.530,-) belangt werden.

Immer, wenn eine Vorankündigung zu machen ist oder wenn Arbeiten mit besonderen Gefahren gemäß BauKG § 7 zu verrichten sind.

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